Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Planungsinstrument | Wasserwirtschaft, Naturschutz, Raumordnung, Städtebau / Bauleitplanung, Handlungsfeldübergreifend

Die Entwässerungssatzung (EWS) regelt den Umgang mit Abwasser im Gemeindegebiet. Über eine getrennte Berechnung der Abwassergebühren nach Schmutz- und Niederschlagswasser können Eigentümerinnen und Eigentümer Geld sparen, wenn sie auf ihren Grundstücken den Anteil an versiegelten Flächen möglichst gering halten und / oder Niederschlagswasser versickern, statt es in die Kanalisation zu leiten. Um Anreize für bauliche Maßnahmen zu schaffen, die sich positiv auf das Niederschlagswassermanagement auswirken, haben die Ingolstädter Kommunalbetriebe die Entwässerungssatzung und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung angepasst. Bei vollständiger Versickerung entfällt auch der Grundstücksflächenbeitrag, der sonst einmalig für die Einleitung von Niederschlag in den Kanal anfällt.

Klimafolgen

Hitze, Starkregen/Sturzfluten, Trockenheit, Veränderung der Artenzusammensetzung, höhere Temperaturen

Maßnahmenträger

Stadt Ingolstadt

Zielgruppe

Städte und Gemeinden

Ansprechpartner

Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR: kontakt@in-kb.de