Planungsinstrument | Naturschutz, Raumordnung, Städtebau / Bauleitplanung, Handlungsfeldübergreifend

"Die Baumschutzverordnung ermöglicht Gemeinden den Schutz von Bäumen und Sträuchern in zusammenhängend bebauten Ortsteilen. Die Verordnung verbietet, Bäume ab einem bestimmten Mindestumfang auf privaten Grundstücken zu beseitigen oder zu zerstören. Ebenso können Ausnahmen für die gewerbliche oder kleingärtnerische Nutzung von Gehölzen getroffen werden. Damit leisten Baumschutzverordnungen einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung vor allem großer, älterer Bäume. Deren ökologischer Wert als CO₂-Filter, Schatten- und Feuchtigkeitsspender, Lärm-, Wind- und Emissionsbarriere, Lebensraum für Tiere, Moose und Flechten sowie sein individueller Standort sollten bei der Beurteilung einer möglichen Fällung oder Ersatzmaßnahme differenziert berücksichtigt werden. Der ökologische Wert eines jahrzehntealten Baumes ist nicht kurzfristig 1:1 durch eine Neupflanzung eines deutlich kleineren Jungbaumes aus der Baumschule zu kompensieren."
Klimafolgen
Hitze, Trockenheit, höhere Temperaturen
Maßnahmenträger
Stadt Bamberg
Zielgruppe
Ansprechpartner
Stadt Bamberg
Klima- und Umweltamt: umwelt@stadt.bamberg.de
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