Planungsinstrument | Naturschutz, Raumordnung, Städtebau / Bauleitplanung, Handlungsfeldübergreifend

Mit dem „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2121 Arabellastraße 26–28a“ konnte die Stadt München für das konkrete Bauvorhaben Festsetzungen zu einer großflächigen (mindestens 60 Prozent der Fassadenfläche) und langfristig durch den Vorhabenträger zu erhaltenden Fassadenbegrünung im Satzungstext der Grünordnung treffen. Damit war es möglich, von den Festsetzungsmöglichkeiten im regulären Bebauungsplan abzuweichen.
Das „Grüne Hochhaus“ soll im dicht bebauten Münchner Osten anstelle eines Bestandsgebäudes aus den 60er-Jahren unter der Vorgabe „Innen- vor Außenentwicklung“ gebaut werden. Im Flächennutzungsplan ist das Areal als Kerngebiet ausgewiesen, in dem Maßnahmen zur Verbesserung der Grünausstattung umgesetzt werden sollen. Damit konnte unter anderem die Festsetzung der Fassadenbegrünung im Bebauungs- und Grünordnungsplan mit den Zielen einer nachhaltigen Stadtentwicklung begründet werden. Die Begrünung der Fassaden soll trotz höherer Bebauungsdichte die Durchgrünung im Baugebiet stärken. Die dauerhafte Erhaltung der Fassadenbegrünung wird im Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger verbindlich geregelt und die allgemeine Festsetzung gemäß Satzung, dass die Bepflanzung und Begrünung des Vorhabengebietes zu erhalten ist, dadurch präzisiert und ergänzt.
Bildrechte: Aika Schluchtmann Architekten, München
Klimafolgen
Hitze, Starkregen/Sturzfluten, Trockenheit, Veränderung der Artenzusammensetzung, höhere Temperaturen
Maßnahmenträger
Arabellastrasse 26 Liegenschaftsverwaltung GmbH & Co KG, Georg-Hirth-Str 22, 83700 Rottach-Egern
Zielgruppe
Ansprechpartner
Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Hauptabteilung II – Stadtplanung, Planungsgruppe Bezirk Ost (Stadtbezirk 13 + 16): plan.ha2-31p@muenchen.de
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