Planungsinstrument | Wasserwirtschaft, Naturschutz, Raumordnung, Städtebau / Bauleitplanung, Handlungsfeldübergreifend
Die Entwässerungssatzung (EWS) regelt den Umgang mit Abwasser im Gemeindegebiet. Über eine getrennte Berechnung der Abwassergebühren nach Schmutz- und Niederschlagswasser können Eigentümerinnen und Eigentümer Geld sparen, wenn sie auf ihren Grundstücken den Anteil an versiegelten Flächen möglichst gering halten und / oder Niederschlagswasser versickern, statt es in die Kanalisation zu leiten. Um Anreize für bauliche Maßnahmen zu schaffen, die sich positiv auf das Niederschlagswassermanagement auswirken, haben die Ingolstädter Kommunalbetriebe die Entwässerungssatzung und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung angepasst. Bei vollständiger Versickerung entfällt auch der Grundstücksflächenbeitrag, der sonst einmalig für die Einleitung von Niederschlag in den Kanal anfällt.
Klimafolgen
Hitze, Starkregen/Sturzfluten, Trockenheit, Veränderung der Artenzusammensetzung, höhere Temperaturen
Maßnahmenträger
Stadt Ingolstadt
Zielgruppe
Ansprechpartner
Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR: kontakt@in-kb.de
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