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Klimaanpassungsindikatoren

Die Indikatoren des Klimaanpassungsmonitorings beschreiben die Umsetzung von Anpassungsaktivitäten (sogenannte Response-Indikatoren) in den verschiedenen Handlungsfeldern für Bayern.

R-WW-1 Hochwasserschutzmaßnahmen

Für Hochwasserschutz verausgabte Haushaltsmittel des Landes

Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt

© Bayerisches Klimainformationssystem LfU 2026

R-WW-1 Hochwasserschutzmaßnahmen: Verausgabte Haushaltsmittel für den Hochwasserschutz sowie durch technischen Hochwasserschutz vor Hochwasser geschützte bebaute Fläche an Gewässern I., II. und III. Ordnung sowie vor Hochwasser und Muren geschützte bebaute Fläche an Wildbächen.

Kurzbeschreibung

Vor dem Hintergrund des Pfingsthochwassers 1999 hat die bayerische Landesregierung im Jahr 2001 das „Hochwasserschutz-Aktionsprogramm 2020“ (AP2020) ins Leben gerufen, die erste integrale bayernweite Hochwasserschutzstrategie. Nach dem Junihochwasser 2013 wurde das AP2020 zum „Hochwasserschutz-Aktionsprogramm 2020plus“ (AP2020plus) fortgeschrieben. Seit 2021 wird das AP2020plus als eine Säule des neuen Bayerischen Gewässer-Aktionsprogramms  2030 fortgeführt. Die Umsetzung der Aktionsprogramme wird in Leistungsbilanzen dokumentiert. Somit können der finanzielle Aufwand, mit dem das Land Bayern Hochwasserschutz betreibt, sowie die durch umgesetzte technische Hochwasserschutzmaßnahmen erzielten Verbesserungen beschrieben werden.

Bezug zum Klimawandel

Der Klimawandel verschärft die vielerorts bestehende Hochwassersituation weiter. Aufgrund der zunehmenden Lufttemperatur vor allem im Winter, veränderter Schneedeckenregimes und Niederschlagsmuster sowie einer regional deutlichen Zunahme an Starkniederschlägen ist zukünftig von einer Verschlimmerung der Hochwassersituation auszugehen. Winterhochwasser haben in den vergangenen 30 Jahren bereits in Häufigkeit und Stärke zugenommen.

Definition und Berechnung

Der Indikator R-WW-1 Hochwasserschutzmaßnahmen zeigt die verausgabten Haushaltsmittel des Landes für den Hochwasserschutz (inkl. des GAK-Anteils des Landes sowie Beiträge vom Bund, der EU, Gemeindebeiträge und Mittel aus dem AbwAG), die durch technischen Hochwasserschutz vor Hochwasser geschützte bebaute Fläche an Gewässern I., II. und III. Ordnung sowie die durch technischen Hochwasserschutz vor Hochwasser und Muren geschützte bebaute Fläche an Wildbächen.

Interpretation

Die jährlichen für den Hochwasserschutz verausgabten Haushaltsmittel zeigen im Zeitraum von 1999 bis 2020 eine tendenzielle Zunahme, von etwa 100 auf über 160 Mio. Euro jährlich. Dies liegt daran, dass die Investitionszielmarken während der Laufzeit von AP2020 bzw. AP2020plus mehrmals geändert wurden. Mit der Einführung des PRO Gewässer 2030 bleiben die verausgabten Haushaltsmittel in etwa auf dem letzten, hohen Niveau aus AP2020plus bzw. haben im Jahr 2022 auch einen neuen Höchstwert von 189 Mio. € erreicht. Die Zunahme von Starkregen- und Hochwasserereignissen infolge des Klimawandels bedingen die tendenzielle Steigerung der verausgabten Haushaltsmittel für Hochwasserschutzmaßnahmen.

Bei den zusätzlich geschützten bebauten Flächen zeigt sich demgegenüber eine Abnahme im betrachteten Zeitraum von 2001 bis 2024. Dies dürfte in erster Linie daran liegen, dass nach dem Pfingsthochwasser 1999 umfangreiche Deichsanierungen an Donau, Main und Isar durchgeführt wurden. Diese Deiche schützen recht große Flächen, was sich auch in den Leistungsbilanzen niederschlägt. Nach dem weitgehenden Abschluss dieser Deichsanierungen pendeln sich die jährlich zusätzlich geschützten Flächen auf ein einheitliches Niveau von etwa 1.000 bis 2.000 Hektar jährlich ein. Abnehmende Werte spiegeln somit kein negatives Ergebnis wider. So können gerade in Stadtgebieten trotz „kleiner“ geschützter Flächen der Nutzen, also das Vermeiden von Schäden, besonders hoch sein.

Ferner kann nicht in jedem Fall die Höhe der verausgabten Haushaltsmittel direkt mit der Größe der zusätzlich geschützten Fläche im gleichen Jahr in Verbindung gesetzt werden. So dauern Planung und Bau technischer Hochwasserschutzmaßnahmen teilweise mehrere Jahre. Die zusätzlich geschützte Fläche wird in diesem Fall aber allein dem Jahr zugeschrieben, in dem der Bau fertiggestellt wird. Dadurch sind auch die zum Teil sprunghaften Anstiege bei den zusätzlich geschützten Flächen zu erklären. Die bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung setzt die verfügbaren Haushaltsmittel dort ein, wo ein dringender Bedarf besteht und/oder möglichst großer Nutzen erzielt werden kann.

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