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Klimaanpassungsindikatoren

Die Indikatoren des Klimaanpassungsmonitorings beschreiben die Umsetzung von Anpassungsaktivitäten (sogenannte Response-Indikatoren) in den verschiedenen Handlungsfeldern für Bayern.

R-WW-1 Hochwasserschutzmaßnahmen

 

R-WW-1 Hochwasserschutzmaßnahmen: Verausgabte Haushaltsmittel für den Hochwasserschutz sowie durch technischen Hochwasserschutz vor Hochwasser geschützte bebaute Fläche an Gewässern I., II. und III. Ordnung sowie vor Hochwasser und Muren geschützte bebaute Fläche an Wildbächen.

Kurzbeschreibung

Vor dem Hintergrund des Pfingsthochwassers 1999 hat die bayerische Landesregierung im Jahr 2001 das „Hochwasserschutz-Aktionsprogramm 2020“ (AP2020) ins Leben gerufen, die erste integrale bayernweite Hochwasserschutzstrategie. Nach dem Junihochwasser 2013 wurde das AP2020 zum „Hochwasserschutz-Aktionsprogramm 2020plus“ (AP2020plus) fortgeschrieben. Seit 2021 wird das AP2020plus als eine Säule des neuen Bayerischen Aktionsprogramms Gewässer 2030 fortgeführt. Die Aktionsprogramme enthalten konkrete Zielvorgaben, deren Umsetzung im Rahmen von Leistungsbilanzen dokumentiert wird. Somit können der finanzielle Aufwand, mit dem das Land Bayern Hochwasserschutz betreibt, sowie die durch umgesetzte technische Hochwasserschutzmaßnahmen erzielten Verbesserungen beschrieben werden.

Bezug zum Klimawandel

Der Klimawandel verschärft die vielerorts bestehende Hochwassersituation weiter. Aufgrund der zunehmenden Lufttemperatur vor allem im Winter, veränderter Schneedeckenregimes und Niederschlagsmuster sowie einer regional deutlichen Zunahme an Starkniederschlägen ist zukünftig von einer Verschlimmerung der Hochwassersituation auszugehen. Winterhochwasser haben in den vergangenen 30 Jahren bereits in Häufigkeit und Stärke zugenommen.

Definition und Berechnung

Der Indikator R-WW-1 Hochwasserschutzmaßnahmen zeigt die verausgabten Haushaltsmittel des Landes für den Hochwasserschutz (inkl. des Anteils der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz des Landes), die durch technischen Hochwasserschutz vor Hochwasser geschützte bebaute Fläche an Gewässern I., II. und III. Ordnung sowie die durch technischen Hochwasserschutz vor Hochwasser und Muren geschützte bebaute Fläche an Wildbächen.

Interpretation

Die jährlichen für den Hochwasserschutz verausgabten Haushaltsmittel zeigen im Zeitraum von 19992020 eine tendenzielle Zunahme, von etwa 100 auf über 160 Mio. Euro jährlich. Dies liegt daran, dass die Investitionszielmarken während der Laufzeit von AP2020 bzw. AP2020plus mehrmals geändert wurden. Die tendenzielle Zunahme der verausgabten Haushaltsmittel könnte als Bestätigung dafür gesehen werden, dass infolge des Klimawandels auch die Aufwendungen für Hochwasserschutzmaßnahmen steigen.

Bei den zusätzlich geschützten bebauten Flächen zeigt sich demgegenüber eine Abnahme im betrachteten Zeitraum von 20012020. Dies dürfte in erster Linie daran liegen, dass nach dem Pfingsthochwasser 1999 umfangreiche Deichsanierungen an Donau, Main und Isar durchgeführt wurden. Diese Deiche schützen recht große Flächen, was sich auch in den Leistungsbilanzen niederschlägt. Nach dem weitgehenden Abschluss dieser Deichsanierungen pendeln sich die jährlich zusätzlich geschützten Flächen auf ein einheitliches Niveau von gut 1.000 Hektar ein. Abnehmende Werte spiegeln somit kein negatives Ergebnis wider. So kann gerade in Stadtgebieten trotz „kleiner“ geschützter Flächen der Nutzen, also das Vermeiden von Schäden, besonders hoch sein.

Ferner kann nicht in jedem Fall die Höhe der verausgabten Haushaltsmittel direkt mit der Größe der zusätzlich geschützten Fläche im gleichen Jahr in Verbindung gesetzt werden. So dauern Planung und Bau technischer Hochwasserschutzmaßnahmen teilweise mehrere Jahre. Die zusätzlich geschützte Fläche wird in diesem Fall aber allein dem Jahr zugeschrieben, in dem der Bau fertiggestellt wird. Dadurch sind auch die zum Teil sprunghaften Anstiege bei den zusätzlich geschützten Flächen zu erklären. Die bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung setzt die verfügbaren Haushaltsmittel dort ein, wo ein dringender Bedarf besteht und/oder möglichst großer Nutzen erzielt werden kann.

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