Planungsinstrument | Naturschutz, Raumordnung, Städtebau / Bauleitplanung, Handlungsfeldübergreifend

In Waldbrunn nimmt die Anlage von Schottergärten, in denen Gartenflächen großflächig mit Steinen als Gestaltungsmittel bedeckt sind, sichtbar zu. Das formelle Instrument der Freiflächengestaltungssatzung regelt den Umgang mit unbebauten Flächen bebauter Grundstücke.
Im Vordergrund stehen eine starke Durchgrünung und eine qualitativ hochwertige Freiflächengestaltung sowie Gestaltung und Erhaltung des Ortsbildes. So können Kommunen Grün- und Freiflächen bebauter Grundstücke vorausschauend als grünes Netzwerk sichern und entwickeln. Damit lassen sich unmittelbar das Ortsbild und das Mikroklima verbessern sowie mittelbar im Gemeindegebiet klimaresiliente Grünstrukturen schaffen und fördern. Die zunehmend verbreiteten, artenarmen reinen Kies- oder Schottergärten können Kommunen mit der Freiflächengestaltungssatzung stark einschränken. Bestehende Kies- und Schottergärten genießen allerdings Bestandsschutz, wenn sie zulässiger Weise angelegt wurden.
Bildrechte: Gemeinde Waldbrunn
Klimafolgen
Hitze, Starkregen/Sturzfluten, Trockenheit, Veränderung der Artenzusammensetzung, höhere Temperaturen
Maßnahmenträger
Gemeinde Waldbrunn
Zielgruppe
Ansprechpartner
Gemeinde Waldbrunn: gemeinde@waldbrunn.bayern.de
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